JA zum Förderschulkonzept des Kreises Warendorf
Nur zur Info Vorstand: Das Förderschulkonzept des Kreises

1. Förderschule mit den Schwerpunkten Sprache und Lernen: Die Astrid-Lindgren-Schule (ALS) in Warendorf in Trägerschaft des Kreises – bisher Förderschule Sprache – wird um den Schwerpunkt „Lernen“ erweitert. Dadurch entsteht eine neue Verbundschule Sprache/Lernen.
2. Die Astrid-Lindgren-Schule erhält zudem einen neuen Teilstandort in Beckum, ebenfalls mit Förderschwerpunkten Sprache und Lernen.
3. Die bisherige Overbergschule Beckum – Förderschwerpunkt Lernen – wird in den neuen Teilstandort der ALS in Beckum überführt.
4. Schule mit Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“: In Ahlen und in Warendorf werden „Schulische Lernorte“ mit einem intensivpädagogischen Angebot eingerichtet „
Stellungnahme fwg:
Voraussetzung
Beratungsangebote für Eltern
Durchlässigkeit der Systeme
„Ortsnahe“ Förderschulen (Kreis WAF)

Stellungnahme der fwg zur (schulischen) Inklusion
Gesetzliche Grundlagen:
UN-Behindertenrechtskonvention (2009)
Niemand darf aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Schulwesen
ausgeschlossen werden.
9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW (2013)
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz umfasst (noch) nicht das Recht auf den Besuch einer von den Eltern gewünschten konkreten allgemeinen Schule, sondern betrifft zunächst das Recht, überhaupt ein Angebot des Gemeinsamen Lernens zu erhalten. Dieses Recht ist aber noch nicht schrankenlos. Die Schulaufsicht kann die Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule festlegen, wenn „die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“ (§ 20 Absatz 4 SchulG).
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Lehrkraefte/Recht/index.html
Stellungnahme fwg:

Inklusion nicht als Grundsatzentscheidung, sondern sinnvoll für das einzelne Kind
für die Regelschule: notwendige personelle und sachliche Ressourcen vorhanden bzw. mit vertretbarem Aufwand umsetzbar

Unter diesen Voraussetzungen
– Wahlfreiheit der Eltern
– Wichtig: Inklusion als Prozess


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